4 Säulen des Naturpark Fläming

Rundweg Göritz Raben – Zwei Naturparke entdecken

Verlauf:
Der Weg kann in beide Richtungen gelaufen werden und führt je nach Laufrichtung über Klepzig und Lehnsdorf bis nach Raben und zur Burg Rabenstein, vorbei am Windmühlen-, Wiesken-, Garten- und Wachtelberg.
Ausschilderung:
für diesen Rundweg nicht vorhanden
Länge:
22 km
Schwierigkeit:
mittel

Göritz, ein kleines, charmantes Dorf mit etwa 800 Einwohner*innen, liegt im Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt im Naturpark Fläming und blickt auf eine lange Geschichte zurück. Erstmals 1340 als „Ghorycz“ erwähnt, feierte das Dorf im Jahr 2015 sein 675-jähriges Bestehen. Hier finden Sie auch die Gustav Adolf Kirche. Diese Kirche wurde zum Gedenken an den schwedischen König Gustav II. Adolf benannt, der 1631 in der Region lagerte. Unweit der Kirche finden Sie den Schwedenstein, ein Denkmal aus Feldsteinen, das an den König sowie an den schwedischen Kronprinzen und späteren König Karl XIV. Johann (Bernadotte) erinnert, der 1813 in der Gegend verweilte. (Nicht Teil des Weges)

Die Umgebung von Göritz ist geprägt von weiten Ackerflächen und dichten Wäldern, die den Wandernden herrliche Aussichten und ruhige Momente bieten. Nördlich des Dorfes liegt der „Heilige Brunnen“, ein ehemaliger Wallfahrtsort, der einst in Zeiten von Dürre besonders verehrt wurde. Ein kurzer Abstecher abseits des Weges lohnt sich, um diesen stillen, mystischen Ort zu entdecken.

Bald überschreiten Sie die Landesgrenze zwischen Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Je nach Laufrichtung führt die Strecke über die Dörfer Klepzig und Lehnsdorf. Während Sie entlang der sanft geschwungenen Pfade wandern, erleben Sie die Ruhe der Region in all ihren Facetten – von weiten Feldern bis hin zu versteckten Lichtungen im Wald.

Das Ziel Ihrer Wanderung liegt in der Gemeinde Rabenstein/Fläming, eingebettet in die malerische Landschaft des Naturparks Hoher Fläming in Brandenburg. Der Ort Raben bietet Erlebnisse der besonderen Art: Auf einem kurzen Abstecher liegt oberhalb des Dorfes auf dem „Steilen Hagen“ die mittelalterliche Burg Rabenstein. Weiter unten am Dorfrand wandern Sie durch die idyllische Bachaue des Planetals.  Besuchen Sie als weiteres Highlight das Naturparkzentrum „Hoher Fläming“.  Hier in der geschichtsträchtigen „Alten Brennerei“ erhalten Sie die besten Informationen zu Ver­anstaltungen und Exkursionen im Hohen Fläming, spannende Einblicke in die Landschaft, die Tier- und Pflanzenwelt und das Leben im Hohen Fläming gibt es in der interaktiven Ausstellung „Ritterburgen, Rummeln und Riesensteine“. Hier kann man an den einzelnen Stationen viel Wissenswertes erfahren, rätseln, spielen und ausprobieren und im Außengelände gibt es Spannendes im „Garten der Sinne“ zu entdecken. Der angeschlossene Regionalladen bietet lokale Köstlichkeiten und handwerkliche Produkte. Ein Besuch lohnt sich besonders für Familien mit Kindern, denn das Naturparkzentrum hat speziell für die kleinen Besucher viele spannende Aktivitäten zu bieten.

An- und Abreise:

Göritz: unter der Woche mit der Buslinie 352 ab und nach Coswig (Anhalt) oder mit  dem Rufbus (Tel: 03494 38 42 123)

Raben: mit der Burgenlinie 572 ab und nach Bad Belzig, ganzjährig 5 mal täglich (vbb.de und burgenlinie.de)

Gastronomie:

Gasthaus Hemmerling in Raben. Rufen Sie vorher an, um die Öffnungszeiten zu bestätigen. (Tel: 033848 60218)

Wegbeschaffenheit:

Außerhalb der Ortslagen werden Feld- und Waldwege genutzt.

Vernetzung mit anderen Wegen:

Um Raben gibt es eine Vielzahl an weiteren ausgeschilderten Rundwanderwegen: www.wandern-im-flaeming.de

Um Göritz gibt es auch die Möglichkeite die Wanderacht Stackelitz zu laufen: https://naturpark-flaeming.de/portfolio/wanderacht-stackelitz/

 

Als Naturliebhabende bitten wir Sie, die Naturpark-Etikette einzuhalten! Diese finden Sie neben weiteren Informationen zum Naturpark Fläming/Sachsen-Anhalt, Übernachtungsmöglichkeiten, Veranstaltungshinweisen und Wander- und Radrouten auf unserer Webseite: www.naturpark-flaeming.de

Hinweis: Das Betreten und Nutzen der freien Landschaft geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für typische Gefahren, die vom Zustand des Waldes, vom Zustand der Wege und Landschaftselemente oder von waldtypischen forstlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen ausgehen. Der Grundbesitzer kann lediglich haftbar gemacht werden, wenn er diese Gefahren vorsätzlich herbeigeführt oder unter Missachtung von Rechtsvorschriften nicht beseitigt hat, §22 Abs.3 LWaldG

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