4 Säulen des Naturpark Fläming

Artensofortförderung „Ökologische Entwicklung des Oberlaufs am Grieboer Bach in der Gemarkung Pülzig GO21 FFH 00065 LSA (Fließgewässer Grieboer Bach östlich Coswig)“

ASF Projekt Aufwertung des Grieboer Bachs

Artensofortförderung „Ökologische Entwicklung des Oberlaufs am Grieboer Bach in der Gemarkung Pülzig GO21 FFH 00065 LSA (Fließgewässer Grieboer Bach östlich Coswig)“

Anlass des Projektes

Der Grieboer Bach wurde im Rahmen von Meliorationsmaßnahmen im 20 Jh. an künstliche Gewässer – Drainagen von Ackerflächen und Anschlüsse an Dorfentwässerungen der Ortslage Cobbelsdorf  angeschlossen. Durch diese Einleitungen/Anschlüsse und durch Sedimentabgänge bei stärkeren Regenfällen aus den umgebenden hängigen Ackerflächen werden in erheblichem Umfang Sedimente in den Verlauf des prioritären linienhaften Gewässers 2. Ordnung eingetragen. Diese überlagern im kompletten Verlauf des naturnahen Grieboer Baches von Pülzig bis Griebo die wichtigen kiesigen Strukturen. Geschützte Fischarten wie z. B. Bachforelle und Bachneunauge, aber auch zahlreiche Insektengruppen wie Eintags-, Stein- und Köcherfliegen, welche kiesige Strukturen in der Gewässersohle benötigen, werden dadurch beeinträchtigt. Weiterhin werden Quellgebiete des Grieboer Bachs durch einen Sohlabsturz bei Pülzig vom Grieboer Bach abgetrennt, wodurch dieser nicht mehr ökologisch durchwanderbar ist. Sowohl am Oberlauf des Grieboer Bachs, als auch im Cobbelsdorfer Graben oberhalb eines der Quellgebiete des Grieboer Bachs ist die Sohle mit Beton-U-Teilen und Rasengittersteinen verbaut. Dadurch wird die Entwicklung von Böschungsstrukturen verhindert, die für die Sicherstellung des guten ökologischen Zustandes des Gewässers von enormer Bedeutung sind. Zudem stellen die Betonuntergründe keinen geeigneten Lebensraum für die oben genannten Insekten- und Fischarten mehr dar.

Im Rahmen des Projektes sollten folgende Maßnahmen untersucht und diese, der Erfordernis und der Machbarkeit nach, in den Jahren 2019 und 2020 umgesetzt werden.

  • Entfernung Uferverbauung
  • Entnehmen der Rasengittersteine unterhalb der Straßenbrücke (G021)
  • Umbau Sohlabsturz in Sohlgleite (G021)
  • Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit durch Einbringung von Sohlsubstrat an der Straßenbrücke (G021)
  • Freilegung des Quellgebietes/ Entnehmen der Betonverbauung (G021)
  • Bau Sandfang (G021) (siehe Abb.1 -rot markierte Fläche, geplanter Einbau des Sandfangs) Eigentümer dort ist vermutlich die Agrargenossenschaft Cobbelsdorf

Die geplanten Maßnahmen dienen der Verbesserung der ökologischen Funktion des oberirdischen Gewässers als Lebensraum für Fauna und Flora sowie zur Erhaltung und Verbesserung der Artenvielfalt.

Am 08.04.2021 erfolgte die Abnahme der Baumaßnahmen am Grieboer Bach in Anwesenheit der Baufirma RK Landschaftsbau Dittersdorf, der Unteren Wasserbehörde in Wittenberg, des Unterhaltungsverbands Nuthe / Rossel sowie des Naturpark Fläming  e.V. und der emc GmbH.

Zusammenfassung:

Maßnahme M1 – Bau eines Sandfangs zur Verringerung der Sedimenteinträge aus dem Cobbelsdorfer Graben in den Grieboer Bach.

Maßnahme M2 – Rückbau des Sohlverbaus (U-Betonschalen) am Cobbelsdorfer Graben zur Wiederherstellung der natürlichen Gewässersohle, welcher einen Lebensraum für Wasserlebewesen schafft. Die ursprünglich vorhandenen U-Betonschalen stellen in dieser Form keinen Lebensraum dar.

Maßnahme M3 – Umbau des Sohlabsturzes in eine Sohlgleite am Oberlauf des Grieboer Bachs unterhalb der Pülziger Straßenbrücke. Durch den Sohlabsturz wurde das Quellgebiet oberhalb der Ortslage Pülzig vom Grieboer Bach abgetrennt und stellte mit einer Höhe von einem Meter ein Wanderhindernis dar. Der Umbau in eine Sohlgleite bindet das Quellgebiet wieder an, ermöglicht die Durchwanderung des Oberlaufs für Wasserlebewesen und stellt somit die ökologische Durchgängigkeit wieder her.

Maßnahme M4 – Rückbau des Sohlverbaus (Rasengittersteine) am Oberlauf des Grieboer Bachs und unterhalb der Pülziger Straßenbrücke, zur Herstellung einer naturnahen Gewässersohle, welche im Gegensatz zu den Rasengittersteinen als Lebensraum für Wasserlebewesen dienen kann.

Aufgrund fehlender Flächenverfügbarkeit (Grundstückseigentümer lehnten u. a. mit anwaltlichem Schreiben eine Inanspruchnahme ihres Grundstückes ab) kann der Bau des Sandfangs nicht umgesetzt und somit der Sedimenteintrag, aus dem Cobbelsdorfer Graben in den Grieboer Bach, nicht gänzlich verhindert werden. Durch das Einbringen von Kies in den anderen Bauabschnitten kann dennoch eine Reduzierung der Sedimenteinträge erreicht werden. Die Umsetzung der Maßnahmen M2 bis M4 führt auch ohne Umsetzung der Maßnahme M1 zu einer deutlichen ökologischen Aufwertung des Fließgewässers. Die Herstellung der Durchgängigkeit sowie der naturnahen Gewässersohle schafft einen Lebensraum für zahlreiche Insektengruppen wie beispielsweise Eintags-, Stein- und Köcherfliegen, welche von der kiesigen Struktur der neu geschafften Gewässersohle profitieren.

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